Maschinen
ab Baujahr 1994 müssen eine CE-Konformitätserklärung
und die CE-Kennzeichnung aufweisen. Werden Maschinen geändert
oder so verbunden, dass sie eine Anlage bilden, verlieren die
Konformitäts- erklärungen ihre Gültigkeit. Ein sicherheitstechnisches
Gutachten ist erforderlich.
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