Arbeitssicherheit

ArbeitssicherheitMaschinen ab Baujahr 1994 müssen eine CE-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung aufweisen. Werden Maschinen geändert oder  so verbunden, dass sie eine Anlage bilden, verlieren die Konformitäts- erklärungen ihre Gültigkeit. Ein sicherheitstechnisches Gutachten ist erforderlich.

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