Arbeitssicherheit

Maschinen ab Baujahr 1994 müssen eine CE-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung aufweisen. Werden Maschinen geändert oder so verbunden, dass sie eine Anlage bilden, verlieren die Konformitätserklärungen ihre Gültigkeit. Ein sicherheitstechnisches Gutachten ist erforderlich.