Arbeitsmittel
Die im § 7 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) gelisteten Arbeitsmittel sind vor der ersten Verwendung einer Abnahmeprüfung zu unterziehen.
PROJEKTE&SICHERHEIT überprüft alle aufgeführten Arbeitsmittel.
Wiederkehrende Prüfungen gemäß § 8 Arbeitsmittelverordnung
Die Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. PROJEKTE&SICHERHEIT überprüft alle aufgeführten Arbeitsmittel mit Ausnahme von Feuerungsanlagen und Bolzensetzgeräten.