Die gelisteten Arbeitsmittel sind vor der ersten Verwendung einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. PROJEKTE&SICHERHEIT überprüft alle aufgeführten Arbeitsmittel.
Die Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. PROJEKTE&SICHERHEIT überprüft alle aufgeführten Arbeitsmittel mit Ausnahme von Feuerungsanlagen und Bolzensetzgeräten.
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